ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER FIRMA
MAX SEEGER AMAZING VERANSTALTUNGSTECHNIK


§ 1 MIETZEIT & ZAHLUNG
1.1. Die Mietzeit beginnt bei Abholung durch den Kunden bzw. Auslieferung durch uns und endet
bei Rückgabe durch den Kunden bzw. Abholung der Firma Amazing Veranstaltungstechnik. Die
Zahlung ist wenn nicht anders Vereinbart in voller Höhe im Voraus zu zahlen. Soweit gegen
Rechnung geliefert wird, ist diese innerhalb 8 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.
Ab Fälligkeitsdatum schuldet der Kunde Verzugszinsen, sowie alle weiteren mit der
Zahlungseintreibung verbundenen Kosten.
1.2. Weiterhin behalten wir es uns vor, die Geräte wieder einzuziehen, bis alle fälligen Raten
gezahlt sind. Alle mit der Rückholung der Geräte sowie der Eintreibung der ausstehenden Geräte
anfallenden Kosten sind vom Kunden zu tragen. Solange Geräte nicht bezahlt sind, ist
Mitarbeitern der Firma Amazing Veranstaltungstechnik jederzeit Zutritt zum Aufbewahrungsort der
Geräte zu gewähren.
1.3. Die Veräußerung nicht bezahlter Geräte an dritte ist unzulässig.
1.4. Sollte ein Mietartikel von Beginn an defekt sein, ist es die Pflicht des Mieters, dies sofort
telefonisch zu melden. Dieser Artikel wird dann nicht berechnet werden. Eine spätere Reklamation
kann nicht anerkannt werden. Darüber hinaus gehende Ansprüche können nicht geltend gemacht
werden.


§ 2 PREISE
Alle unsere Mietpreise sind netto und verstehen sich in Euro (€) zzgl. der aktuellen MwSt.
Sämtliche in unseren Preislisten, Anzeigen u.ä. genannten Preise sind unverbindlich und
freibleibend.
Unsere Preise gelten ab dem Lager Fellbach. Anlieferung, Auf- und Abbau sowie Abholung des
Mietgegenstandes werden wenn nicht anders schriftlich vermerkt gesondert berechnet.
2.1 Mietrabatte
Wenn sie Mietgeräte über einen längeren Zeitraum benötigen, machen wir Ihnen dazu gerne ein
Angebot. Sollte die Ware nicht wie vereinbart zurück gebracht werden, behalten wir uns vor, die
Miete um die jeweiligen Tage zu erhöhen.


§ 3 ANNULIERUNGSKOSTEN
Tritt der Besteller von einem erteilten Auftrag bzw. von einer erteilten Bestellung zurück, können
wir unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend machen, folgende
Schadenspauschalbeträge für die durch Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für
entgangenen Gewinn fordern:
Miet- und Lohnleistungen sind gem. entsprechender Auflistung zu erstatten:


Nach Beauftragung (Lohnkosten) 50 %
bis 30 Kalendertage vor Aufbaubeginn mit 60 %
bis 20 Kalendertage vor Aufbaubeginn mit 70 %
bis 10 Kalendertage vor Aufbaubeginn mit 80 %
Ab Aufbaubeginn (erster Tag) zu 90 % für nicht abgerufene Arbeitsstunden


Nach Beauftragung (Mietkosten) 50 %
bis 30 Kalendertage vor Aufbaubeginn mit 70 %
bis 20 Kalendertage vor Aufbaubeginn mit 75 %
bis 10 Kalendertage vor Aufbaubeginn mit 80 %
bis 5 Kalendertage vor Aufbaubeginn mit 85 %
Ab Aufbaubeginn (erster Tag) zu 90 %

§ 4 GEFAHRENÜBERGANG UND HAFTUNG
Die Gefahr geht mit der Übergabe des Mietgegenstandes auf den Besteller/Mieter über.
Vom Zeitpunkt des Gefahrenübergangs und solange sich der Mietgegenstand im Besitz des
Bestellers befindet, haftet der Besteller/Mieter für alle am und durch den Mietgegenstand
entstehenden Schäden, es sei denn, die Schäden sind auf Fehler unsererseits zurückzuführen.
Der Besteller/Mieter haftet ebenso für Schäden, die durch unsachgemäße Handhabung/
Bedienung des Mietgegenstandes zustande kommen. Bei Diebstahl einer unserer Gegenstände
haftet der Mieter und ist verpflichtet uns sofort nach bemerken des Diebstahles zu
benachrichtigen. Es wird empfohlen, eine kurzfristige Versicherung gegen solche Fälle
abzuschließen.
Dem Besteller obliegt es, den Mietgegenstand, sofern es sich um ein elektrisch betriebenes Gerät
handelt, mit entsprechendem Strom zu versorgen. Für eventuelle Stromausfälle oder
Stromunterversorgung und Falschanschlüsse haften wir nicht.
Untervermietung oder Übergabe des Mietgegenstandes durch den Besteller an Dritte sowie die
Beförderung oder Nutzung außerhalb der BRD ist ohne unsere schriftliche Genehmigung
untersagt. Der Besteller haftet für sämtliche Schäden, die sich aus Verstößen gegen diese
Auflagen ergeben.
Für Ordnungsstrafen wie z.B. GEMA oder andere Behörden, die im Zusammenhang mit der
Nutzung unseres Equipments und Personals erhoben werden, haften wir nicht. Wir machen darauf
aufmerksam, dass der Veranstalter/Mieter für alle benötigten Genehmigungen wie GEMA,
Ausschankgenehmigung, Sperrzeitverkürzung usw. zu sorgen hat.


§ 5 RÜCKGABE DER MIETSACHE
Der Besteller hat den Mietgegenstand in demselben Zustand zurückzugeben in dem er ihn
erhalten hat. Weist der Gegenstand einen Defekt auf, hat der Besteller die Kosten eines
Ersatzgerätes zu tragen.
Für defekte Glühkörper bei Lampen, Scannern Strahlern u.s.w. die nachweislich durch
Kurzschluss oder mutwillig zerstört wurden, hat der Besteller/Mieter den Neupreises derselben zu
zahlen.
Für nicht ordnungsgemäß (glatt und in einem Durchmesser!!) aufgewickelte und gesäuberte Kabel
hat der Besteller eine Aufwandspauschale von 1 € je Kabel zu zahlen.
Für übermäßig verschmutzte Mietgegenstände hat der Besteller eine Reinigungspauschale von 20
€/Std. zu zahlen.


§ 6 MIETZEITRAUM, VERZUG
Beginn und Ende der Mietzeit richten sich nach den im Lieferschein vereinbarten Daten. Wurde
dort nichts festgehalten, so hat die Rückgabe spätestens 24 Stunden nach Aushändigung zu
erfolgen.
Kommt der Besteller mit der Rückgabe in Verzug, hat er sämtliche daraus resultierenden Kosten
zu tragen. Insbesondere hat der Besteller jeden angefangenen Zusatztag (über den Vereinbarten
Rückgabetermin hinaus) mit einem Betrag in Höhe des täglichen Mietpreises zu vergüten.


§ 7 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Der Mietzins ist grundsätzlich, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, im Voraus und in Bar zu
zahlen.
Bei Zahlungsverzug trägt der Besteller alle daraus resultierenden Kosten und Zinsen.


§ 8 SONSTIGES
Der Besteller hat Angestellten der Firma Amazing Veranstaltungstechnik jederzeit freien Zutritt zur
Überprüfung der gemieteten Gegenstände am Einsatzort zu lassen.
Soweit der Mietgegenstand durch uns oder durch uns vereinbarungsgemäß beauftragte Dritte
wärend einer Veranstaltung bedient wird, hat der Besteller/Veranstalter in diesem Zeitraum für
ausreichende unentgeltliche Verpflegung dieser Personen zu sorgen. Kommt der Besteller/
Veranstalter dieser Verpflichtung nicht in ausreichendem Maße nach, werden zusätzliche
benötigte Speisen & Getränke der Person/en dem Besteller zusätzlich in Rechnung gestellt.
Es ist dem Besteller und allen anderen Personen untersagt, die Mietgegenstände zu öffnen oder
Reparaturen an ihnen vorzunehmen, sofern dies nicht ausdrücklich und schriftlich von uns erlaubt
wurde.


§ 9 ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND
Erfüllungsort ist Fellbach und Gerichtsstand ist, soweit rechtlich zulässig, Waiblingen. Bei allen
sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenen Streitigkeiten gilt ausschließlich deutsches Recht.


§ 10 SCHRIFTFORM
Andere als die in diesem Vertrag getroffenen Vereinbarungen bestehen nicht. Abweichende
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Mieters haben keine Gültigkeit, es sei denn, der Vermieter
hätte ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages
bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Entsprechendes gilt für die Aufhebung des
Vertrages sowie das Schriftformerfordernis.


Stand 01/2020